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Archiv für Januar, 2012

Bildung für jeden? Von wegen!

Mittwoch 18. Januar 2012 von Christian Johner

Ich habe eine ganz klare Meinung:

Bildung ist ein Grundrecht! Bildung ist der Treibstoff, der unsere Gesellschaft weiterbringt. Bildung ist die beste Investition – sowohl für den Staat/die Gesellschaft, als auch für jeden einzelnen.

Alles andere wäre auch fatal in einer Welt, in der sich das Wissen nicht mehr in Jahrhunderten wie früher, sondern innerhalb weniger Jahre jeweils verdoppelt. Dass diejenigen am erfolgreichsten sind, die diesem Wandel am besten folgen, ihn sogar treiben können, weiß jeder. Manche empfinden dies als ein Rennen, das sie nicht gewinnen können, andere empfinden es als ein Schlaraffenland der Möglichkeiten.

Eines empört mich: Deutschland blamiert sich dabei, Kinder aus bildungsfernen Schichten zu einem Uni-Abschluss zu führen. Es sind peinliche zwei Prozent(!) wie Spiegel ONLINE berichtet.

Weil die Empörung aber nichts verbessert, werde ich an meinem Institut – in Kooperation mit der Donau-Uni in Krems – weiter daran arbeiten, eine Chancengleichheit herzustellen. Nicht die Abschlüsse der Eltern, nicht die eigenen Hochschulabschlüsse sollen maßgeblich sein, sondern die eigene Leidenschaft, der Lernwille, die bisherige Berufserfahrung und die Entschlossenheit, selbst einen Mastertitel zu erwerben. Mit dem MSc und dem MBA habe ich gleich zwei Studiengänge im Angebot.

Spiegel ONLINE hat den Missstand mit “Abgehängt bleibt abgehängt” übertitelt. Lassen Sie sich nicht abhängen! Ich helfe Ihnen, ganz vorne dabei zu sein! Fordern Sie die Studienbroschüre an oder melden Sie sich direkt bei mir!

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Was ist schlimmer: Pest oder Cholera? Über die Schwierigkeiten beim Erstellen der Risikobewertungsmatrix

Dienstag 17. Januar 2012 von Christian Johner

In der Theorie ist es einfach, eine Risikobewertungsmatrix zu bestimmen. Zwei Achsen, je eine für die Schweregrad und die Wahrscheinlichkeit von Schäden, für jede dieser Achsen ein paar Kategorien einzeichnen und dann den rechten oberen Bereich als inakzeptable Risiken und den links unten als akzeptable definieren. Fertig ist der Lack!

Leider ist das in der Praxis nicht ganz so einfach. Bereits bei der Definition der Schweregradachse gibt es einige Fallen zu beachten. Zum Beispiel genügt es nicht, ein paar Bezeichnungen wie unwesentlich, leicht, schwer, kritisch und katastrophal an die Kategorien zu schreiben. Sie benötigen klare Klassifizierungsregeln, beispielsweise

  • Tod (ja oder nein)
  • Lebenskritischer Schaden (ja oder nein)
  • Ärztliche Intervention notwendig (ja oder nein)
  • Reversibler Schaden (ja oder nein)

Doch selbst damit gibt es noch offene Fragen: Was ist denn schlimmer, ein lebensbedrohlicher nicht reversibler Schaden oder ein nicht lebensbedrohlicher nicht reversibler? Ein verlorener Daumen oder ein dauerhaft behindertes Bein? Pest oder Cholera?

Einmal mehr wird klar: Die Definition dieser ethischen Grundsätze ist keine Aufgabe der Entwicklung, sondern eine des Managements. Genau das fordert auch die ISO 14971.

PS: Tipps und Videotrainings zum Erstellen der Risikobewertungsmatrix und zur Risikoanalyse speziell bei Software finden Sie im Institutsclub. Beantragen Sie gleich eine kostenlose und unverbindliche Probemitgliedschaft!

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Jobs zu vergeben

Montag 16. Januar 2012 von Christian Johner

Klinische Prozesse mit Hilfe der IT zu unterstützen – genau das ist eine der Fähigkeiten, die meine Studierenden am Institut erlernen.

Dass dieses Wissen und diese Kompetenzen sehr gesucht sind, zeigt sich einmal mehr: Die Firma com2health sucht gleich zwei neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für Ihr Team.

Die beiden Stellenprofile habe ich Ihnen auch:

  1. Applikationsspezialist CaseGuide
  2. Berater/in Krankenhaus

Vielleicht ist das etwas für Sie. Und wenn Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen, um sich auf solche Stellen zu bewerben, dann fordern Sie doch die Broschüre zum Masterstudium “IT im Gesundheitswesen” an. Das wäre ein erster Schritt in Ihre neue berufliche Zukunft.

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Medizinische Software schnell und 62304-konform entwickeln

Sonntag 15. Januar 2012 von Christian Johner

Holen Sie sich das kostenlose Infopaket, das Ihnen hilft, Ihr Medizinsoftware-Audit sicher zu bestehen. Mit diesem Infopaket Den ganzen Beitrag lesen »

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Vorsicht mit funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen!

Freitag 13. Januar 2012 von Christian Johner

Wahrscheinlich kommt es noch aus den Zeiten der guten alten ISO 9126 (die inzwischen abgelöst wurde durch die ISO 25010):

Viele Firmen trennen funktionale und nicht funktionale Anforderungen.

Diese Trennung ist aber sehr tückisch. Denn sie begünstigt das Verwechseln von Nutzungs- und Systemanforderungen. Regelmäßig verbergen sich hinter den funktionalen Anforderungen Nutzungsanforderungen und hinter den nicht-funktionalen Anforderungen Systemanforderungen. Beide gehören aber in unterschiedliche Dokumente. Andernfalls ist das “tracen” von System- zurück auf Nutzungsanforderungen nicht möglich.

Ich kann kaum noch zählen, wie oft ich beides in Akten verwechselt finde. Damit steht aber das ganze (Software-)Entwicklungsprojekt auf wackeligen Füßen. Hier möchte ich helfen und habe daher beschlossen, Videotrainings zur IEC 62304 und ISO 13485 konformen Dokumentation von Nutzungs- und Systemanforderungen zu erstellen. Sie werden sie im Institutsclub finden, zu dem Sie sich bereits jetzt kostenlos und unverbindlich anmelden können.

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Die Medizinprodukte-Polizei? Ein Appell!

Donnerstag 12. Januar 2012 von Christian Johner

Wer darf feststellen, ob ein Medizinprodukt den gesetzlichen Anforderungen genügt?

Sie wissen es wahrscheinlich: In den USA entscheidet die FDA über die Zulassung. Hingegen kann in Europa der Hersteller selbst(!) die Konformität mit den sogenannten grundlegenden Anforderungen erklären.

Das erscheint nicht nur Amerikanern nahezu befremdlich. Das wäre ja so, als ob man die Verkehrstüchtigkeit seines Autos selbst prüft. Doch die Konformitätsbewertungsverfahren in Europa führen gemäß Studien zur gleichen Sicherheit bei Medizinprodukten wie der polizeiliche Ansatz in den USA. Gleichzeitig ist der formale Overhead in Europa deutlich geringer. Also alles gut?

Immer, wenn es ein Problem gibt, schreit die Menge nach strengeren Regeln, nach mehr Polizei, nach schärferen Strafen. Und jetzt gibt es so ein Problem mit einem Medizinprodukt, das hohe Wellen schlägt: Der Fall der mit krimineller Energie hergestellten und vertriebenen hochgefährlichen Brustimplantate. Die Forderung ließ nicht lange auf sich warten: Es muss eine unabhängige Kontrollstelle mit hoheitlicher Befugnis her. Bis auf Spiegel ONLINE schaffen es diese Meldungen.

Ich glaube nicht im Geringsten, dass dies zur Verbesserung der Patientensicherheit beitragen würde. Im Gegenteil: Ich glaube auch nicht daran, dass Beamten per se kompetenter sind als die Mitarbeiter der benannten Stellen. Als Beamter sei mir diese Bemerkung erlaubt. Das einzige, was damit erreicht würde, wäre ein höherer bürokratischer Aufwand. Also genau das gleiche Ergebnis wie in den USA.

Doch was tun? Einfach weiter so?

Nein, sicher nicht! Denn Probleme gibt es in der Tat zu viele. Ich meine damit die wenigen heiß diskutierten Einzelfälle krimineller Energie. Sondern:

  • Ich meine die täglichen, unerträglichen und kontinuierlichen Verstöße der Hersteller gegen gesetzliche Vorgaben.
  • Ich meine die Ignoranz von Best Practices, Best Practices, die ich jedem Drittsemester lehre.
  • Ich meine die fehlende Antriebslosigkeit, den mangelnden Willen, es immer und immer besser zu machen – was wirkliches Qualitätsmanagement auszeichnet.

Glauben Sie mir, ich weiß, von was ich spreche. Ich sehe hinter die Kulissen sehr vieler Firmen. Und das sind ja die besseren. Diejenigen die, die mit meiner Hilfe Prozesse, Methoden und Verfahren einführen und so normenkonform werden.

Mein Appell richtet sich an die Hersteller:

Es gibt so etwas wie eine Berufsethik. Entwickeln Sie (im Sinne eines Kantschen Imperativs) verdammt noch mal so, als ob das Produkt an Ihnen selbst angewendet wird! Und wenn Ihnen das selbst unheimlich wäre, Sie aber nicht wissen, wie Sie es besser machen können, dann melden Sie sich bei mir.

Und ich appelliere an die benannten Stellen:

Fahren Sie mit den Unverbesserlichen keinen Schmusekurs! Wer die Normen (die ja wirklich die absolute Untergrenze dessen beschreiben, was man als gesunden Menschenverstand bezeichnet) nicht einhält, hat als Medizinproduktehersteller auf dem Markt nichts verloren.

Ich appelliere an die staatlichen Aufsichtsbehörden (ZLG, BfArM, Gewerbeaufsichtsämter, Regierungspräsidien, …):

Kommen Sie endlich Ihrer Verantwortung nach! Haken Sie nach, wenn etwas passiert, ob die benannten Stellen unzureichend geprüft haben. Verstehen Sie endlich die Mechanismen, die beispielsweise zu den täglichen(!!) Softwarefehlern führen! Und handeln Sie! Wie können Sie diese tägliche Katastrophe ignorieren? Bitte qualifizieren Sie sich inhaltlich und nicht nur die Formalien betreffend!

Meine Meinung: Solange die staatlichen Stellen nicht in der Lage sind, ihrer jetzigen Verantwortung nachzukommen, ist es absurd zu fordern, ihnen noch mehr Kontrollkompetenzen zuzusprechen!

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Gesetzeskonforme elektronische Unterschrift

Mittwoch 11. Januar 2012 von Christian Johner

21 CFR part 11 ist für viele Medizintechnikhersteller (und Pharmaunternehmen) ein Synonym für das Grauen. Denn dieses “FDA-Gesetz” regelt, wie man mit elektronischen Dokumenten und Unterschriften umzugehen hat. Regelmäßig gibt es bei Audits diesbezüglich Probleme.

Die europäischen Behörden und Auditoren sind da zwar etwas kulanter. Aber auf die Frage, wie man elektronische Dokumente unterschreibt, muss man sich schon gefasst machen.

Viele Firmen machen das so – und dazu habe ich auch lange gezählt – dass sie die Dokumente letztlich ausdrucken und von Hand unterschreiben. Damit ist natürlich der Vorteil elektronischer Dokumente dahin. Vorteile wie die einfach Verteilung, die platzsparende Speicherung, die Möglichkeit es zentral gegen Verlust zu schützen usw. usw.

Mein Partner Matthias Hölzer-Klüpfel ist durch einen Kunden auf einen pragmatischen Ansatz aufmerksam gemacht worden:

Das Unterschreiben direkt im PDF Dokument. NitroPDF empfiehlt sich hier als preisgünstige Variante.

Abbildung: Auditleitfaden

Damit ist sichergestellt, dass das Dokument nicht verändert wurde. Ist aber sicher, dass ich wirklich der Unterzeichner war? Erst mal nicht, denn die Zertifikate müssten von der Firma verwaltet werden. Genauso wie nur jemand in der Firma feststellen könnte, dass eine Unterschrift von Hand wirklich von mir stammt.

Mehr dieser praktischen Tipps erfahren Sie übrigens im Seminar “Certified Professional for Medical Software”, das Sie zurzeit nur am Institut belegen können. Apropos belegen: Mit diesem Zertifikat belegen Sie Ihre Fachkompetenz und Ihre Kenntnisse der IEC 62304, ISO 14971, ISO 13485 und IEC 62366. Melden Sie sich gleich an!

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„Erwartungen übertroffen“

Dienstag 10. Januar 2012 von Christian Johner

Heute muss ich mal angeben. Das Feedback eines Seminarteilnehmers hat mich einfach gefreut. In einem internen Bericht, den ich zu lesen bekam, steht über mein Seminar:

“Feedback: Kompaktseminar “Medizinische Software gesetzeskonform entwickeln”, Johner Institut, Villa Rheinburg / Konstanz.
Die Thematik wurde durch den Referenten (Prof. Christian Johner) anschaulich und fachlich fundiert vermittelt. Intensives und stark interaktives Seminar […] Didaktisch sehr gute Vermittlung des Stoffes, direkte Ansprache und Einbeziehung der Teilnehmer. Material als Handout, im Seminar erarbeitete Unterlagen, ppt-Folien, Flipchart-Fotos wurden noch am selben Tag in elektronischer Form an die Teilnehmer gesendet. […] Voraussichtlicher Nutzwert für Arbeit bei <FIRMENNAME>: Hoch. Gelerntes konnte schon am Folgetag angewandt werden. Persönliches Fazit: Seminar hat meine Erwartungen übertroffen.”

Wunderbar, oder? Ich gestehe, über die praxisnahe Umsetzung der Normen, besonders der IEC 62304, der ISO 14971 und der IEC 62366 zu sprechen und darüber zu diskutieren, bereitet mir einfach Freude.

Wenn Sie mich als Referent erleben wollen, dann kommen Sie doch einfach zum nächsten CPMS-Seminar am 12. März. Es ist zwar noch etwas Zeit bis dahin, aber die Reihen füllen sich schon.

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Retten Sie Ihr Leben: Lernen Sie, bilden Sie sich weiter, werden Sie besser!

Montag 9. Januar 2012 von Christian Johner

Was meinen Sie: Was ist der entscheidenste Faktor für Ihre Gesundheit? Ob Sie Rauchen? Wie viel Sport Sie treiben? Wie Sie sich ernähren?

Alles falsch. Der Faktor, der am stärksten mit der Wahrscheinlichkeit korreliert, dass Sie gesund bleiben oder eben krank werden, ist Ihre Bildung. Sogar Ihre Lebenserwartung hängt stark von Ihrer Bildung ab, berichtet die SÜDDEUTSCHE.

Das gleiche gilt für Ihr Einkommen, für die Wahrscheinlichkeit arbeitslos zu werden und für die Wahrscheinlichkeit Hartz IV Empfänger zu werden: Ihre Bildung entscheidet.

Natürlich hört es sich wie ein Reden pro patria an, wenn ich Ihnen empfehle, sich kontinuierlich weiterzubilden. Aber ich meine es wirklich so. Und lernen macht Sie nicht nur gesund und reich. Es bereitet auch unglaubliche Freude und Befriedigung. Vorausgesetzt natürlich, man lernt in der richtigen Umgebung.

Davon dass das Institut eine optimale Lernumgebung bietet, können Sie sich selbst überzeugen. Kommen Sie zu einem Schnuppertag vorbei. Besuchen Sie ein Seminar. Investieren Sie in Ihre Zukunft. Es trägt außerordentliche Früchte (Zinsen)! Wäre das nicht ein Ihnen hilfreicher Vorsatz für 2012?

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Eine kluge Entscheidung

Donnerstag 5. Januar 2012 von Christian Johner

Das haben wir doch gut gemacht: Wir haben uns mit dem Gesundheitswesen für die größte Branche entschieden. Und darin mit der medizinischen Software und den Medizingeräten für einen der am stärksten wachsenden Teilen.

Die Umsätze der Medizintechnikindustrie sind auch 2010 erneut gestiegen, wie der BVMED in einer aktuellen Ausgabe berichtet.

Bei allen Rationalisierungsmaßnahmen auch in dieser Branche: Gute und gut ausgebildete Menschen benötigt es mehr als je zuvor. Wo Sie gute Ausbildung bekommen, wissen Sie ja. :-)

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Gedanken zur IEC 62304, über Karriere und Leben